Betrieblicher Ersthelfer
Rechtliche Grundlagen:
ArbSchG § 10
DGUV 1
Inhalte:
- Verhalten beim Auffinden einer Person
- Beachten der eigenen Sicherheit
- Absetzen des Notrufs
- Sichern der Unfallstelle
- Retten aus akuter Gefahr
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung
- psychische Betreuung
- Maßnahmen zum Wärmeerhalt durchführen
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- stabile Seitenlage
- gefährliche Blutungen erkennen
Voraussetzungen:
- Keine
Dauer:
- 9 Unterrichtseinheiten
