Hubsteiger Ausbildung nach DGUV 308-008
Rechtliche Grundlagen:
DGUV Info 208-019
DGUV Grundsatz 308-008
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Hubsteigern
- Antriebsarten
- Standsicherheit/ Sicherung gegen Umkippen
- PSA gegen Absturz
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellen und Inbetriebnahme
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
- Regelmäßige Prüfungen
- Arbeiten mit der Maschine
- Fahrübungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Hubsteigern
Dauer:
- Dauer: Ca. 8 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht incl. Abnahme der Prüfung
