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Arbeits- und Betriebsmittelprüfung

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Arbeits- und Betriebsmittelprüfung

Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.

Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betreib von Arbeitsmitteln sind somit regelmäßige, dokumentierte Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig zu erkennen und somit Gefährdungspotentiale / Gefährdungen frühzeitig zu beseitigen.

In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln gefordert.

Die Prüfung der Arbeitsmittel muss auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein. Dort sollten neben dem „normalen Gebrauch“ der Arbeitsmittel zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt, sowie die Prüffrequenz, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person) festgelegt werden.

Gerne prüfen wir für Sie folgende Arbeitsmittel:

  • Elektrische Betriebsmittel (DGUV V3)
  • Leitern und Tritte
  • PSA gegen Absturz
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung
  • weitere Prüfungen auf Anfrage

Die Prüfungen werden jeweils unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, Regelwerke und weiterer zutreffender Normen durchgeführt und dokumentiert.

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