Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen (DGUV V1 §2).
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind daher in allen Fragen des Arbeitsschutzes, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, stehen Ihnen beraten zur Seite.
„Mit Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung gemeinsam zum Erfolg“, das ist das oberste Ziel unserer PAT Safety Service GmbH.
Wir übernehmen für Sie die Aufgaben der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2:
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung – Verhältnisprävention –
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung – Verhaltensprävention –
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und die Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchung von Ereignissen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten
- Erstellung bei der Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (ASA-Sitzungen)
- Mitwirkung bei Schulungen und Unterweisungen
Untersuchung von Ereignissen (Unfälle, beinahe Unfälle und unsichere Handlungen)
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung:
- Regelmäßig vorliegende, betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation inkl. der damit verbunden Dokumentationen
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation in Bezug auf die Rechtskonformitäten.
