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Arbeitsschutz

Anzustreben ist ein gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während der Arbeit stehen hierbei im Vordergrund. ( Absatz )

Dies ist der Hauptbestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), welches Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert. ( Absatz )

Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten die Unternehmen und die Gesellschaft viel Zeit und Geld und sollten somit vermieden werden. 

Derjenige, der als Unternehmer oder als dessen Beauftragter Arbeiten veranlasst oder zulässt, welche nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entsprechen, kann persönlich zivil- und strafrechtlich belangt werden.

Arbeitsschutz ist somit „chefsache“! 

In Deutschland werden die rechtlichen Grundlagen durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) geregelt. Die Überwachung der Einhaltung erfolgt im dualen System durch die Ämter für Arbeitsschutz ( Gewerbeaufsichtsbehörden ) und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen.

  • Stellen von Fachkräften für Arbeitssicherheit gemäß DGUV V2
  • Betriebsbegehungen inklusive Beratungen
  • Teilnahme bzw. Organisation von ASA-Sitzungen
  • Betriebliche Grundbetreuung / betriebsspezifische Betreuung
  • Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unfallanalysen, …)
  • Betriebsmittelprüfungen
  • Überprüfung des organisatorischen IST- Zustands (Orga-Check)

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