Kranführer Ausbildung nach DGUV 309-003
Rechtliche Grundlagen:
DGUV Vorschrift 52
DGUV Grundsatz 309-003
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Art, Aufbau und Funktion von Kranen
- Steuereinrichtung und Bedienelemente
- Sicht und Funktionsprüfung
- Kranbetrieb
- Lagern und Stapeln
- Anschlagmittel
- Beendigung der Kranarbeit
- Handzeichen für Anschläger
- Praktische Übungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Kranen
Dauer:
- Dauer: Ca. 8 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht incl. Abnahme der Prüfung
